Als Ihr Anwalt für Familienrecht vertrete ich fachlich kompetent Ihre berechtigten Interessen. In familienrechtlichen Angelegenheiten gilt es jedoch darüber hinaus, die individuelle Situation zu berücksichtigen und die emotionale Ebene der Konflikte miteinzubeziehen. Gerade Kinder leiden häufig unter der Trennung. Gemeinsam werden wir eine zukunftsorientierte Lösung entwickeln, welche beiden Aspekten Rechnung trägt.
Familienrecht
Das Familienrecht stellt einen Bereich dar, welcher eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fragen umfasst. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, hierbei nicht nur den Mandanten fachlich kompetent zu beraten, sondern im Hinblick auf die individuelle Situation der Betroffenen auch die mittel- und langfristigen Folgen im Auge zu haben. Denn häufig ist es so, dass die Parteien über die Trennung und/oder Ehescheidung hinaus, immer wieder Berührungspunkte (z.B. gemeinsame Kinder, Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie etc.) haben. Neben der „klassischen“ Anwaltstätigkeit ist hier die Mediation ein Verfahren, welche eine sinnvolle Alternative darstellen kann (s. u.).
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein unterstütze ich Sie inhaltlich in allen Bereichen, die mit einer Trennung oder Ehescheidung einhergehen. Dies können z. B. sein: Ehescheidungsverfahren, Fragen betreffend des Unterhalts, Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind, Fragen rund um das Sorgerecht oder auch die Vermögensauseinandersetzung.
Mediation
Die Mediation wurde als Alternative zum Gerichtsverfahren entwickelt. Ziel ist die einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung eines Konflikts.
Beide Parteien haben die Möglichkeit, alle Seiten des Konflikts aus ihrer Sicht darzustellen. Sie bestimmen selbst die Problemfelder und erarbeiten Lösungen. Der Mediator tritt hier als Moderator auf und gewährleistet, dass die Regeln des Mediationsverfahrens eingehalten werden. Er ist allparteilich und sorgt durch gezielte Fragen dafür, dass jede Seite ihre Sicht der Dinge vollständig darlegen und ihre Beweggründe erläutern kann.
Gerade im Bereich des Familienrechts, wenn es beispielsweise um das Sorge- oder Umgangsrecht geht, aber auch bei Streitigkeiten hinsichtlich finanzieller Fragen, hat sich dieses Verfahren bewährt, da eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht den Rahmen bietet, um hier eine nachhaltige Lösung zu finden, welche nicht Verlierer und Gewinner hervorbringt.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein und als seit 2012 anerkannter Mediator durch die Rechtsanwaltskammer Köln, stehe ich Ihnen auch für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Um einem immer wieder auftretendem Missverständnis vorzubeugen: die Mediation ist nicht mit der Meditation zu verwechseln, auch wenn die beruhigende Wirkung der Meditation sicherlich für das Mediationsverfahren hilfreich sein kann.
Fortbildungen
Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung (§ 43a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dies ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem eine Notwendig, um Mandanten fachlich kompetent beraten zu können. Folgende Fortbildungsveranstaltungen habe ich in den letzten Jahren besucht: